So kündigen Sie Verträge richtig!
Arbeitsverträge, Mietverträge, Handy-Verträge, Versicherungsverträge, Vermittlungsverträge, Leasingverträge, etc. können gekündigt werden. Wir sagen Ihnen auf was Sie achten müssen:
-
Regelung im Vertrag
Immer und grundsätzlich sollte die Partei, die kündigen möchte im Vertrag (oder Gesetz) nachschauen, ob und welche Kündigungsvorschriften vorhanden sind.
-
Formvorschriften
Enthält der zu kündigende Vertrag (oder das Gesetz) keine Vorschriften, kann die Kündigung der meisten Verträge formlos erfolgen. D.h. eine Kündigung kann auch per E-Mail, SMS, Telefon oder über Facebook erfolgen.
-
Kündigung erklären
Eine Kündigung muss klar und in der Regel bedingungslos erfolgen.
-
Bestätigung
Eine Bestätigung über den Erhalt der Kündigung kann ausgestellt werden ‒ ist aber rechtlich nicht nötig. Wichtig ist, dass der Zeitpunkt der Aufgabe oder des Zugangs der Kündigung nachgewiesen werden kann.
-
Kündigungsfristen oder Kündigungstermine
Vorsicht: Oft müssen Kündigungsfristen oder Kündigungstermine eingehalten werden.
-
Fristlose Kündigung
Die allermeisten Verträge können aus wichtigen Gründen jederzeit und in der Regel fristlos auflösen werden.
-
Kündigungsgrund
Ein Kündigungsgrund muss meistens nicht angegeben werden. Aber: Der Kündigende muss in der Regel die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.
-
Aufhebungsvertrag / Per Saldo Erklärung
Eine Kündigung kann auch durch einen Aufhebungsvertrag ‒ also im gegenseitigen Einvernehmen ‒ erfolgen. Damit können z.B. längere Kündigungsfristen abgekürzt werden.
-
Kaufvertrag kündigen
Rechtsgültig abgeschlossene Kaufverträge können in der Regel nicht gekündigt werden.