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So kündigen Sie Verträge richtig | Schweizer Vertragsrecht

So kündigen Sie Verträge richtig!

Arbeitsverträge, Mietverträge, Handy-Verträge, Versicherungsverträge, Vermittlungsverträge, Leasingverträge, etc. können gekündigt werden. Wir sagen Ihnen auf was Sie achten müssen:

  • Regelung im Vertrag

    Immer und grundsätzlich sollte die Partei, die kündigen möchte im Vertrag (oder Gesetz) nachschauen, ob und welche Kündigungsvorschriften vorhanden sind.

  • Formvorschriften

    Enthält der zu kündigende Vertrag (oder das Gesetz) keine Vorschriften, kann die Kündigung der meisten Verträge formlos erfolgen. D.h. eine Kündigung kann auch per E-Mail, SMS, Telefon oder über Facebook erfolgen.

  • Bestätigung

    Eine Bestätigung über den Erhalt der Kündigung kann ausgestellt werden ‒ ist aber rechtlich nicht nötig. Wichtig ist, dass der Zeitpunkt der Aufgabe oder des Zugangs der Kündigung nachgewiesen werden kann.

  • Fristlose Kündigung

    Die allermeisten Verträge können aus wichtigen Gründen jederzeit und in der Regel fristlos auflösen werden.

  • Kündigungsgrund

    Ein Kündigungsgrund muss meistens nicht angegeben werden. Aber: Der Kündigende muss in der Regel die Kündigung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.

  • Aufhebungsvertrag / Per Saldo Erklärung

    Eine Kündigung kann auch durch einen Aufhebungsvertrag ‒ also im gegenseitigen Einvernehmen ‒ erfolgen. Damit können z.B. längere Kündigungsfristen abgekürzt werden.

  • Kaufvertrag kündigen

    Rechtsgültig abgeschlossene Kaufverträge können in der Regel nicht gekündigt werden.

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